Die psychotherapeutische Sprechstunde dient dem gemeinsamen Kennenlernen und der diagnostischen Abklärung. Hier wird festgestellt, ob eine Indikation für eine psychotherapeutische Behandlung besteht oder ob die Probleme auch durch andere Maßnahmen, wie zum Beispiel durch den Besuch in einer Beratungsstelle behoben werden können.
Da meine Kapazitäten begrenzt sind, kann ich leider nicht jedem/r Patienten*innen nach einer psychotherapeutischen Sprechstunde zum Kennenlernen direkt einen Therapieplatz anbieten.
Sollte ein Therapieplatz frei sein, folgt die sogenannte probatorische Phase von bis zu 5 Sitzungen à 50 Minuten. Diese dient dem weiteren Kennenlernen, der Anamneseerhebung, Diagnose- und Indikationsstellung. Wenn die Beziehung stimmig ist und der/die Patient*in sich für eine Psychotherapie entscheidet, wird im Anschluss ein Antrag auf Psychotherapie bei der jeweiligen Krankenkasse gestellt.
Der psychotherapeutische Prozess nimmt – abhängig von unterschiedlichen und individuellen Faktoren – in der Regel mindestens 6 Monate bis 3 Jahre in Anspruch. Das Tempo und der Umfang richten sich dabei nach den individuellen Bedürfnissen der Patient*innen.
Die Behandlungstermine finden regelmäßig an festen Terminen einmal in der Woche statt und dauern 50 Minuten. Regelmäßig finden ebenfalls Eltern-, bzw. Bezugspersonentermine statt. Diese können je nach Bedarf mit oder ohne den/die Patienten*innen stattfinden.
Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr können alle Belange rund um die Psychotherapie eigenständig mit mir und den Krankenkassen regeln.
Gesetzliche versicherte Patient*innen: Sie benötigen keine ärztliche Überweisung, die Versichertenkarte ist ausreichend.
Privat versicherte Patient*innen: Private Versicherungen und Beihilfeträger übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. In welchem Umfang hängt dabei von dem jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Ihre Versicherung und ihr Beihilfeträger informiert Sie darüber, welche psychotherapeutischen Leistungen im Rahmen Ihres persönlichen Tarifs erstattet werden. Ich rechne nach den Maßgaben der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab. Bitte informieren Sie sich vor dem Erstgespräch über ihre individuellen Tarifbedingungen bei Ihrer Versicherung/Ihrem Beihilfeträger.